Öffentliche Mitwirkungsauflage

  22.10.2026 Sigriswil

Teilrevision des Baureglements, Änderung Kurtaxenreglement, Reglement über die Lenkungsabgabe von Zweitwohnungen
Der Gemeinderat von Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision des Baureglements zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Änderung des Kurtaxenreglements und das Reglement über die Lenkungsabgabe von Zweitwohnungen sind nicht Teil der Nutzungsplanung und unterliegen nicht Art. 58 des Baugesetzes. Sie werden als flankierende Massnahmen zur Teilrevision des Baureglements dennoch freiwillig der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.

Die Teilrevision des Baureglements, die Änderung des Kurtaxenreglements und das Reglement über die Lenkungsabgabe von Zweitwohnungen liegen vom 22. Oktober bis 23. November in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Sigriswil auf.

Öffentliche Orientierungsversammlung: Montag, 26. Oktober 2026, 19.30 Uhr, Kirche Sigriswil

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, zu richten.

Sigriswil, 12. Oktober 2026
Der Gemeinderat


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