Öffentliche Mitwirkungsauflage Parkplatzbewirtschaftungsreglement

  19.03.2026 Sigriswil

Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 40 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (Stand 1. Jannuar 2026) und Art. 50 ff. Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (Stand 1. Februar 2025), das neue Parkplatzbewirtschaftungsreglement (PBR) zur freiwilligen öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Das Parkplatzbewirtschaftungsreglement liegt vom 12. März bis 13. April in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung Sigriswil, auf.

Am Montag, 23. März, 19.30 Uhr, wird eine Orientierungsversammlung in der Kirche Sigriswil stattfinden. Die Bevölkerung der Gemeinde Sigriswil ist eingeladen, die hier gebotene Möglichkeit zur Mitwirkung wahrzunehmen.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauabteilung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, zu richten.

Sigriswil, 12. März 2026
Der Gemeinderat


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