Öffentliche Planauflage

  10.04.2025 Thun, Thun

Änderung der Teil-Überbauungsordnung 2 zur ZPP T «Gwatt Schoren»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Änderung der Teil-Überbauungsordnung 2 zur ZPP T «Gwatt Schoren» zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen können während 30 Tagen, von Freitag, 11. April bis Montag, 12. Mai, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag, 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflageeingesehenwerden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Montag, 12. Mai 2025, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, einzureichen.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 76 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.

Thun, 4. April 2025
Der Gemeinderat


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