Öffentliche Planauflage – Teilrevision Überbauungsordnung Nr. 1 «Alpenblick»
23.04.2026 BurgisteinBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat Burgistein bringt, gestützt auf Art. 60 Abs. 1 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 54 Abs. 2 Gemeindegesetz, die Teilrevision der Überbauungsordnung (bestehend aus Überbauungsplan 1:500, Überbauungsvorschriften, Erläuterungsbericht und Vorprüfungsbericht AGR) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 23. April bis 26. Mai, in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Burgistein unter «Aktuelles» verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Burgistein, Burgiwil 21e, 3664 Burgistein, einzureichen (Art. 60 Abs. 2 BauG).
Burgistein, 16. April 2026
Der Gemeinderat
