Reutigen
Öffentliche Mitwirkung Ortsplanungsrevision
Der Gemeinderat Reutigen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die OPR umfasst die Änderung des Baureglements inkl. der Umsetzung der Verordnung über Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV), diverse Anpassungen am Zonenplan Siedlung, die Ausscheidung der Gewässerräume, die überarbeiteten Schutzzonenpläne, das Landschaftsinventar und die Integration der angepassten Na…