Öffentliche Mitwirkung Ortsplanungsrevision

  10.11.2022 , Reutigen

Der Gemeinderat Reutigen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die OPR umfasst die Änderung des Baureglements inkl. der Umsetzung der Verordnung über Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV), diverse Anpassungen am Zonenplan Siedlung, die Ausscheidung der Gewässerräume, die überarbeiteten Schutzzonenpläne, das Landschaftsinventar und die Integration der angepassten Naturgefahrenkarte in die Ortsplanung.

Folgende Akten liegen vom 3. November 2022 bis 3. Januar 2023 während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Reutigen auf und sind auch unter www.reutigen.ch einsehbar:
– Baureglement
– Zonenplan Siedlung
– Schutzzonenplan
– Zonenplan Naturgefahren
– Zonenplan Gewässerräume
– Erläuterungsbericht
– Landschaftsinventar

Die öffentliche Mitwirkung dient dazu, die Meinung der Bevölkerung zu den Entwürfen zu erfahren und allenfalls Anpassungen oder Präzisierungen vorzunehmen. Die Mitwirkung respektive die Eingaben haben demnach keine Rechtswirkung.
Danach wird die Ortsplanungsrevision dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet und anschliessend zuhanden der beschlussfassenden Gemeindeversammlung fertig gestellt. Im Vorfeld dieser Ende 2023 geplanten Gemeindeversammlung wird die Ortsplanung gemäss Gesetzgebung öffentlich aufliegen und Einsprachen sind erst dann möglich.

Stellungnahmen und Bemerkungen sind schriftlich und begründet bis spätestens Dienstag, 3. Januar 2023 per Post oder per E-Mail der Einwohnergemeinde Reutigen zuzustellen.

Einwohnergemeinde Reutigen
Dorfplatz 1, Postfach 7, 3647 Reutigen
gemeinde@reutigen.ch

Informationsanlass
Am Mittwoch, 16. November, 19.30 Uhr, findet im Singsaal des Schulhauses Reutigen eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Vorbehalten bleiben allfällige COVID-19-Auflagen/-Restriktionen.

Reutigen, 26. Oktober 2022
Der Gemeinderat


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