Personalreglement; Genehmigung und Inkraftsetzung Teilrevision

  10.09.2026 Thierachern

Mit Inkraftsetzung per 1. Juli 2026 hat der Gemeinderat Thierachern am 1. Juni 2026 gestützt auf Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz in eigener Kompetenz folgende Teilrevision des Personalreglements vom 13. Dezember 2004 beschlossen:

– Art. 4 Abs. 2 Streichung «... und Einstiegsstufen ...» analog kantonaler Personalgesetzgebung

– Art. 4 Abs. 3 Übernahme der Begriffe für die Resultate der jährlichen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (Schlussbeurteilung) aus der kantonalen Personalgesetzgebung.

Das geänderte Reglement kann in der Gemeindeverwaltung und via Gemeinde-Homepage www.thierachern.ch eingesehen und bezogen werden.

Die Teilrevision wird gestützt auf Art. 45 und 46 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) öffentlich bekannt gemacht.

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Verordnung über die Zuordnung der Gehaltsklassen; Genehmigung und Inkraftsetzung Teilrevision

Mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2027 hat der Gemeinderat Thierachern am 31. August 2026 folgende Teilrevision der Verordnung über die Zuordnung der Gehaltsklassen vom 4. September 2017 beschlossen:

– Anpassung und Ergänzung von Art. 2 «Geltungsbereich»

– Ersatz des bisherigen Art. 3 «Zuordnung der Gehaltsklassen» durch einen neuen Abs. 1 und Ergänzung von Art. 3 mit einem neuen Abs. 2

Die geänderte Verordnung kann in der Gemeindeverwaltung und via Gemeinde-Homepage www.thierachern.ch eingesehen und bezogen werden.

Die Teilrevision wird gestützt auf Art. 45 und 46 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) öffentlich bekannt gemacht.

Thierachern, 2. September 2026

Die Gemeindeverwaltung


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