Personalverordnung: Teilrevision per 1. Juli 2026; Genehmigung

  30.04.2026 Amsoldingen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Amsoldingen die Teilrevision der Personalverordnung per 1. Juli 2026 erlassen hat.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Personalverordnung liegt vom 1. Mai bis 1. Juni auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann über die Webseite bezogen werden.


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