Publikation nach Artikel 101, Absatz 3 Gemeindeverordnung
02.07.2026 ThunDer Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 litera b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von Fr. 283 200.– zulasten der Erfolgsrechnung 2026–2027 für das Projekt «Pestalozzistrasse 17, TH Eiger, Heizungsersatz».
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 29. Juni 2026
Stadt Thun
Der Gemeinderat
