Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens; Inkraftsetzung
30.07.2026 BuchholterbergIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit die Inkraftsetzung des
Reglements für die Spezialfinanzierung
Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens
öffentlich bekannt gemacht, welches durch die Gemeindeversammlung am 17. Juni 2026 beschlossen wurde. Das neue Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt das Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens vom 20. Mai 2005.
Das Reglement ist auf der Homepage der Gemeinde Buchholterberg (www.buchholterberg.ch) aufgeschaltet oder kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderat
