Reglement über die Gemeinderatsentschädigung; Inkraftsetzung

  16.01.2025 Buchholterberg, Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit die Inkraftsetzung des

– Reglements über die Gemeinderatsentschädigung

öffentlich bekannt gemacht, welches durch die Gemeindeversammlung am 27. November 2024 beschlossen wurde.

Das neue Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt das Reglement über die Gemeinderatsentschädigung vom 24. Mai 2013.

Das Reglement ist auf der Homepage der Gemeinde Buchholterberg (www.buchholterberg. ch) aufgeschaltet oder kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderat


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