Reglement zur Übertragung der Aufgaben des Zivilschutzes; Inkraftsetzung

  21.11.2024 Buchholterberg, Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit die Inkraftsetzung des

– Reglements zur Übertragung der Aufgaben des Zivilschutzes

öffentlich bekannt gemacht, welches durch die Gemeindeversammlung am 19. Juni 2024 beschlossen wurde.

Das neue Reglement tritt per 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt das Reglement zur Übertragung der Aufgaben des Zivilschutzes vom 3. Dezember 2010.

Das Reglement ist auf der Homepage der Gemeinde Buchholterberg (www.buchholterberg. ch) aufgeschaltet oder kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderat


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