Information Ausnahmebewilligung Feuerwerk
04.02.2018 , ReutigenNach Art. 13 des Gemeindepolizeireglements wurde eine Ausnahmebewilligung für das Abbrennen eines Feuerwerks erteilt. Das Feuerwerk wird am Sonntag, 21. Mai 2017, ca. um 21.30 Uhr auf der Parzelle 181 anlässlich einer Geburtstagsfeier stattfinden.
Wir danken für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Reutigen
