Verordnung über die Gewährung von Beiträgen an Schulaktivitäten
04.02.2018 , ReutigenDie Schulkommission wurde mit der Situation konfrontiert, dass Eltern aus finanziellen Gründen die Hausaufgabenhilfe nicht bezahlen können. Bis heute gab es keine rechtliche Grundlage, um eine entsprechende Unterstützung zu gewähren. Mit einer Verordnung werden die normativen Vorgaben über die Gewährung von Beiträgen an Schulaktivitäten definiert.
Die Verordnung über die Gewährung von Beiträgen an Schulaktivitäten wurde von den Gemeinderäten Reutigen und Zwieselberg an den Sitzungen vom 13. März 2017 genehmigt. Die Verordnung tritt per 1. August 2017 in Kraft.
Gegen diese Verordnung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf den Gemeindeverwaltungen Reutigen und Zwieselberg öffentlich auf und kann auf www.reu tigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.
Gemeinderat Reutigen
Gemeinderat Zwieselberg
