Gebührenverordnung
04.02.2018 , ReutigenIm Rahmen der Anpassung des Gebührenreglements wurde ebenfalls die Gebührenverordnung revidiert.
Die Gebührenverordnung wurde von dem Gemeinderat Reutigen an der Sitzung vom 15. Mai 2017 genehmigt. Die Verordnung tritt per 1. Juli 2017 in Kraft.
Gegen diese Verordnung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.
Gemeinderat Reutigen
