Einwohnergemeindeversammlung
04.02.2018 , ReutigenFreitag, 1. Dezember 2017, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
1. Kredit Bau Wärmeverbund; Genehmigung
2. Reglement Wärmeverbund (Spezialfinanzie
rung); Genehmigung
3. Teilrevision Personalreglement; Genehmi
gung
4. Teilrevision Organisationsreglement – Er
satz Schulkommission; Genehmigung
5. Budget 2018; Genehmigung / Finanzplan
2018–2022; Kenntnisnahme
6. Wahlen Gemeinderat
a) Gemeindepräsident
b) Gemeindevizepräsident
c) 4 Mitglieder des Gemeinderates
7. Wahlen Rechnungsprüfungsorgan
8. Eventualtraktandum Wahl Schulkommissi
on (bei Ablehnung Traktandum 4)
9. Verschiedenes
Auflagen: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeverwalterin möglich.
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
Protokoll: Das Protokoll wird vom 8. Dezember 2017 bis 7. Januar 2018 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.
Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Gemeinderat Reutigen
