Gebührentarif Feuerungskontrolle

  04.02.2018 , Reutigen

Bisher wurden die Gebühren für die Feuerungskontrolle ohne gesetzliche Grundlage erhoben. Aus diesem Grund wurde nun ein Gebührentarif mittels Verordnung erstellt.

Der Gebührentarif wurde von dem Gemeinderat Reutigen an der Sitzung vom 18. September 2017 genehmigt. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.

Gegen diese Verordnung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.

Gemeinderat Reutigen


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