Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV
04.02.2018 , ReutigenUm eine Zugriffsberechtigung für das GERES (Gemeinderegistersystem) zu erhalten, muss die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV erneuert werden.
Die Verordnung wurde von dem Gemeinderat Reutigen an der Sitzung vom 8. Januar 2018 genehmigt. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.
Gegen diese Verordnung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.
Gemeinderat Reutigen