Burgernutzen/Burgerholz für Reutigburgerinnen und Reutigburger

  27.09.2018 , Reutigen

Burgerinnen und Burger, die im 2018 das 25. Altersjahr oder mehr zurücklegen und mindestens seit dem 1.10.2018 in Reutigen wohnhaft und bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind, haben Anrecht auf Burgernutzen und Burgerholz.
Zum Bezug des Burgerholzes oder dessen Vergütung ist berechtigt, wer einen eigenen Haushalt führt. Pro Haushalt kann nur 1 Person Burgerholz beanspruchen.

Ihre Anmeldung richten Sie schriftlich bis am 31. Oktober 2018 an: Burgerverwaltung Reutigen, Dorfplatz 2, 3647 Reutigen (mit Angabe des Geburtsdatums und Beilage eines Einzahlungsscheines mit IBAN-Nummer).

Änderungen bei Daueraufträgen oder Neubezug von Burgerholz sind bis am 31. Oktober 2018 zu melden. Formulare können im Eingangsbereich Raiffeisenbank/Burgerverwaltung bezogen werden (gelb = Dauerauftrag, grün = einmaliger Bezug).

Der Burgerrat


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