Gemeindeversammlung

  07.11.2018 , Reutigen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Montag, 3. Dezember 2018, 20.00 Uhr, im Schulhaus

Traktanden
1. Nachkredit Strassenbeleuchtung; Genehmigung
2. Teilrevision Personalreglement; Genehmigung
3. Gesamtrevision Organisationsreglement; Genehmigung
4. Budget 2019; Genehmigung / Finanzplan 2019–2023; Kenntnisnahme
5. Verschiedenes

Auflagen: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeverwalterin möglich.

Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).

Protokoll: Das Protokoll wird vom 10. Dezember 2018 bis 9. Januar 2019 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.

Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.

Gemeinderat Reutigen


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