Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen der SBB (Tageskarten Gemeinde)

  10.04.2019 , Reutigen

Die Verordnung über den Bezug von Generalabonnementen der SBB wurde leicht angepasst, die Preise bleiben unverändert bei Fr. 42.–. Neu können Reservationen oder bereits bezogene Tageskarten bis 2 Wochen (Reisetag minus 15 Tage) vor dem Reisetag telefonisch oder per Email an gemeinde@reutigen.ch annulliert werden. Reservationen innerhalb von 14 Tagen vor dem Reisetag können nicht annulliert werden und sind in jedem Fall zu bezahlen.

Die Verordnung wurde vom Gemeinderat Reutigen an der Sitzung vom 1. April 2019 genehmigt. Die Verordnung trat per 1. April 2019 in Kraft.

Gegen diese Verordnung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.

Gemeinderat Reutigen


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