Gebührentarif Feuerungskontrolle

  04.12.2019 , Reutigen

Nach der Demission des bisherigen Feuerungskontrolleurs Jean-Louis Schneiter wurde Stefan Morgenegg, Gantrischfäger GmbH, Thierachern per 1. Januar 2020 als Feuerungskontrolleur gewählt.

Daher hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. November 2019 den Gebürentarif Feuerungskontrolle genehmigt. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2020 in Kraft.

Gegen diese Verordnung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.

Gemeinderat Reutigen


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