Burgernutzen/Burgerholz für Reutigburgerinnen und Reutigburger

  30.09.2020 , Reutigen

Burgerinnen und Burger, die im 2020 das 25. Altersjahr oder mehr zurücklegen und mindestens seit dem 1. Oktober 2020 in Reutigen wohnhaft und bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind, haben Anrecht auf Burgernutzen und Burgerholz.
Zum Bezug des Burgerholzes oder dessen Vergütung ist berechtigt, wer einen eigenen Haushalt führt. Pro Haushalt kann nur 1 Person Burgerholz beanspruchen.

Ihre Anmeldung richten Sie schriftlich bis 31. Oktober an: Burgerverwaltung Reutigen, Dorfplatz 2, 3647 Reutigen (mit Angabe des Geburtsdatums und Beilage eines Einzahlungsscheines mit IBAN-Nummer).

Änderungen bei Daueraufträgen oder Neubezug von Burgerholz sind bis 31. Oktober zu melden. Formulare können im Eingangsbereich der Burgerverwaltung bezogen werden (gelb = Dauerauftrag, grün = einmaliger Bezug).

Der Burgerrat


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