Öffentliche Auflage

  14.04.2021 , Reutigen

Der Vorstand der Flurgenossenschaft Reutigen-Zwieselberg legt im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Amtes für Landwirtschaft und Natur und gestützt auf Art. 30 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen vom 16. Juni 1997 (VBWG) und Art. 51 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen vom 5. November 1997 (VBWV) in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai folgende Akten bei der Gemeindeverwaltung Reutigen zur Orientierung öffentlich auf:

1. Entwurf neue Statuten vom 22. April 2020
2. Entwurf neues Unterhaltsreglement vom 22. April 2020

Während der 30 Tage dauernden Auflage können die Reglemente bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Nach Art. 31 Abs. 2 VBWG sind Einsprachen gegen die zur Orientierung aufliegenden Reglemente nicht möglich. Anlässlich der nächsten Hauptversammlung werden die Reglemente beraten und beschlossen.
Der Vorstand


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