Aufhebung Verordnung über die Abschöpfung von Planungs mehrwerten
27.05.2022 , ReutigenDer Gemeinderat hat die Verordnung über die Abschöpfung von Planungsmehrwerten vom 1. Januar 2016 per 12. Mai 2022 aufgehoben.
Seit der Baugesetzrevision 2017, in welcher in Art. 142 festgehalten ist, dass Gemeinden die Bestimmungen mittels Reglement festlegen müssen, hat die Verordnung keine Gültigkeit mehr.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
