Tagesschulverordnung

  16.06.2022 , Reutigen

Die Gemeinde Reutigen führt auf das Schuljahr 22/23 eine Tagesschule ein. Mit der Tagesschulverordnung wird die Organisation festgelegt.

Die Tagesschulverordnung wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 30. Mai genehmigt. Die Verordnung tritt per 1. August 2022 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat


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