Organisationsverordnung
01.09.2022 , ReutigenDie Organisationsverordnung wurde angepasst.
Die Organisationsverordnung wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 22. August 2022 genehmigt und ist per 1. September 2022 in Kraft getreten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
