Gemeindeversammlung
19.05.2023 , ReutigenMontag, 12. Juni 2023, 20.00 Uhr, im Singsaal, Schulhaus
Traktanden:
1. Gemeinderechnung 2022; Genehmigung
2. Nachkredit Ortsplanungsrevision; Genehmigung
3. Fusionsvertrag; Genehmigung
4. Fusionsreglement; Genehmigung
5. Organisationsreglement; Genehmigung
6. Verschiedenes
Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
Protokoll: Das Protokoll wird vom 19. Juni bis 19. Juli bei der Gemeinde-verwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Reutigen zu richten.
Stimmrecht: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Der Gemeinderat
