Baupublikation Reutigen

  10.07.2019 Baupublikationen, Reutigen

Gesuchsteller: Renate Schneider & Martin Habegger, Simmenfluhweg 16, 3647 Reutigen.
Projektverfasser: Wiedmer Holzbau AG, Heinz Wiedmer, Angen 25, 3753 Oey.
Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit darunterliegender Garage.
Standort / Parzelle: Simmenfluhweg 22, Reutigen-Gbbl. 924, Wohnzone.
Koordinaten: 2 613 786 / 1 171 428.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich A, Ortsbildschongebiet.
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
gemäss Gesuchsakten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neuer Anschluss an die öffentliche Kanalisation, Versickerung des Dachwassers vor Ort.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
12. August 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Reutigen, 2. Juli 2019

Baubewilligungsbehörde Reutigen


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