Baupublikation Reutigen

  29.04.2020 Baupublikationen, Reutigen

Gesuchsteller: Sandra und Christoph Müller, Simmenfluhweg 18, 3647 Reutigen.
Projektverfasser: Christoph Müller, Simmenfluhweg 18, 3647 Reutigen.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Erschliessungsanlagen.
Standort / Parzelle: Simmenfluhweg 20, Reutigen-Gbbl. 923, Wohnzone.
Koordinaten: 2 613 745 / 1 171 430.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich A.
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
Gemäss Gesuchsakten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neue Anschlüsse im Trennsystem.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. Mai 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Reutigen, 16. April 2020

Baubewilligungsbehörde Reutigen


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