Baupublikation Reutigen

  29.04.2020 Baupublikationen, Reutigen

Gesuchsteller: Volg Konsumwaren AG, Daniel Batt, Deltastrasse 2, 8401 Winterthur.
Projektverfasser: Atilio Meyer AG, Industriestrasse 57, 8625 Gossau.
Bauvorhaben: Aussenreklame Volg (beleuchtet).
Standort / Parzelle: Stockentalstrasse 60, Reutigen-Gbbl. 835, Mischzone.
Koordinaten: 2 613 725 / 1 171 598.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG).
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich A.
Hinweis: Aufgrund der Corona-Situation ist die Zugänglichkeit zur Gemeindeverwaltung ggf. eingeschränkt. Bauakten können nach telefonischer Voranmeldung zu den normalen Bürozeiten eingesehen werden.
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
Gemäss Gesuchsakten.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. Mai 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Reutigen, 15. April 2020

Baubewilligungsbehörde Reutigen


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