Baupublikation Reutigen

  09.12.2020 Baupublikationen, Reutigen

Gesuchsteller: Ahmet Kazimi, Gwattstasse 88, 3645 Gwatt.
Projektverfasser: Mäder Bauleitungen, Anton Mäder, Seewlen 121b, 3762 Erlenbach.
Bauvorhaben: Einbau von 12 Studiowohnungen in best. Gebäude (Wohnen).
Standort: Simmentalstrasse 1, Reutigen-Gbbl. 335.
Zone: Landwirtschaftszone.
Koordinaten: 2 614 550 / 1 171 000.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24c RPG.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich A.
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
Gemäss Gesuchsakten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehende Anschlüsse an das öffentliche Netz.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Januar 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Reutigen, 30. November 2020

Baubewilligungsbehörde Reutigen


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