Baupublikation Reutigen

  05.05.2021 Baupublikationen, Reutigen

Gesuchsteller: Marc Bürki, Fuchsloch 27a, 3465 Dürrenroth.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Einbau von zwei Küchen und Nasszellen in best. Wohnraum (zwei neue Wohneinheiten), Erstellen einer Autoabstellfläche entlang (Längenweg).
Standort / Parzelle: Längenweg 2 / Stockentalstrasse 57, Reutigen-Gbbl. 567, Dorfzone.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes zur Gemeindestrasse (Art. 80 SG i.V.m. Art. 28 BauG).
Schutzzonen: K-Objekt.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehende Anschlüsse, Parkplätze mit Kies (Versickerung vor Ort).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. Juni 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Reutigen, 29. April 2021
Baubewilligungsbehörde Reutigen


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