Baupublikation Reutigen
01.09.2022 Baupublikationen, ReutigenGesuchsteller: Oliver und Sarah Schwarz, Allmend 16, 3647 Reutigen.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Schopf Westseite; Umnutzung Gartenhaus zu Ferienwohnung; Zufahrt Ferienwohnung via Eigerweg; Erstellen neuer Abstellplatz; neue Hauszuleitungen Wasser- und Abwasser Gebäude 16a.
Standort / Parzelle: Allmend 16 und 16a, Reutigen-Gbbl. 784.
Nutzungszone: Wohnzone.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des öffentlich-rechtlichen Grenzabstandes, des grossen Grenzabstandes und des Gebäudeabstandes (Art. 33 + 34 GBR). Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80/81 SG i.V.m. Art. 28 BauG (Kiesplatz).
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich A.
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
Gemäss Gesuchsakten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss Abwasser Allmend 16a an öffentliche Abwasserentsorgung.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Reutigen, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. September 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Reutigen, 19. August 2022
Baubewilligungsbehörde Reutigen
