Richterliches Verbot
16.06.2021 VerboteDie Eigentümerin der Liegenschaft Gwattstrasse 22–28, 3604 Thun, Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 940, lässt hiermit ihr gesamtes Grundstück und die sich darauf befindenden Gebäude gegen jede unbefugte Besitzesstörung oder Beschädigung richterlich mit einem Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere
– Fahrzeuge auf den Verkehrsflächen und Zufahrten der AMAG Automobil und Motoren AG AMAG Thun zu parkieren
– markierte Parkflächen während den Betriebszeiten unbefugt zu benutzen oder zu belegen
– Fahrzeuge aller Art wild zu parkieren oder zu deponieren
– Abfälle, Unrat usw. zu deponieren
– Propagandamaterial zu verteilen, festzuklemmen oder aufzumachen.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Zürich, 15. April 2021 Die Eigentümerin: sig. Careal Property GSP AG
Richterlich bewilligt: Thun, 8. Juni 2021 Regionalgericht Oberland sig. Zbinden, Gerichtspräsident
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
