RichterlichesVerbot

  01.05.2019 Verbote

Die Eigentümerin der Grundstücke Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 3973 und 4274 lässt die genannten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

Verboten ist insbesondere das unberechtigte Parkieren von Fahrzeugen aller Art.

Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Fribourg, 26. März 2019

Die Eigentümerin:
SOCIETE GENERALE DE
COMMERCE SGC S.A.

Richterlich bewilligt:

Thun, 24. April 2019

Regionalgericht Oberland sig. Sarbach, Gerichtspräsident

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


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