Sanierung Brücke Hausengraben (Husegrabe); Planungskredit
18.12.2025 SigriswilKreditgenehmigung / Finanzreferendum
Für die Sanierung Brücke Husegrabe hatte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 12. November 2023 einen Planungskredit in der Höhe von Fr. 50 000.– genehmigt für die Vorstudie beziehungsweise die Ausarbeitung eines Vorprojektes mit verschiedenen Ausführungsvarianten.
Nun hat der Gemeinderat entschieden, dass die Brücke am gleichen Standort mit einem Ersatzneubau in Form einer Stahl-Beton-Verbundbrücke mit Sprengwerk ausgeführt werden soll. Während der Bauphase wird eine Notbrücke mit Notumfahrung installiert. Für die Ausarbeitung des Detailprojektes muss nun der Planungskredit um Fr. 200 000.– erhöht werden. Im Sinne der Einheit der Materie werden die beiden Beträge zusammengerechnet, was zu einem Gesamtkredit von Fr. 250 000.– führt.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2025 einen Kredit in der Höhe von Fr. 250 000.– genehmigt. Gemäss Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2021 unterliegt dieser Kreditbeschluss des Gemeinderates dem Finanzreferendum; er wird hiermit mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb dieser Frist können 5% der Stimmberechtigten mittels ihrer Unterschrift die Behandlung des Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Sollte das Finanzreferendum ergriffen werden, müssen die Unterschriftenlisten Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und die eigenhändige Unterschrift enthalten. Die Unterschriftenlisten sind handschriftlich und in Blockschrift auszufüllen. Die Unterschriftenlisten sind bis Montag, 19. Januar 2026, 11.30 Uhr, der Gemeindeschreiberei Sigriswil abzugeben.
Läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab, wird der Beschluss des Gemeinderates rechtskräftig. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil oder auf www.sigriswil.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat
