Verkehrsmassnahmen

  04.02.2018 , Seftigen

Der Gemeinderat hat folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

Feldweg Eggacker, ab der Verzweigung Talmatt/Eggmatt hin zur Unterhub, Fahrtrichtung Süd-West: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Zubringerdienst sowie Land- und Forstwirtschaft gestattet.

Zeughausstrasse, ab Parzellen Nr. 830 und 52, Fahrtrichtung Süd-Nord: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Zubringerdienst sowie Land- und Forstwirtschaft gestattet.

Zeughausstrasse: Allgemeines Parkierverbot auf der gesamten Länge der Zeughausstrasse.

Die Teilfahrverbote wurden vom Tiefbauamt des Kantons Bern mit Zustimmungsverfügung vom 31. Mai 2017 genehmigt.

Gegen die vom Gemeinderat angeordneten Verkehrsmassnahmen kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde ist zu begründen, unter Nennung von Tatsachen und allfälligen Beweismitteln.


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