Hundetaxe 2017
04.02.2018 , SeftigenGemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.– pro Hund.
Allen bei der Finanzverwaltung registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern wird die Hundetaxe Ende August 2017 in Rechnung gestellt. Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, welche ihren Hund noch nicht angemeldet haben, dies unter Angabe der Kennzeichnungs-Nummer (Mikrochip-Nummer) bei der Finanzverwaltung Seftigen, Dorfmatt 6, bis spätestens 25. August 2017 nachzuholen (Telefon 033 346 60 85 oder E-Mail finanz verwaltung@seftigen.ch). Bei persönlicher Vorsprache ist der Impfausweis des Hundes mitzubringen. Allfällige Mutationen sind der Finanzverwaltung Seftigen fortlaufend zu melden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass seit 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (AMICUS) geführt werden müssen. Ein Halterwechsel oder Tod des Hundes sind der AMICUS-Datenbank unter www.amicus.ch oder Telefon 0848 777 100 zu melden. Besten Dank für Ihre Mitwirkung.
Die Finanzverwaltung
