Kehricht-Sperrgutabfuhr

  04.02.2018 , Seftigen

Die nächste Kehricht-Sperrgutabfuhr findet am Dienstag, 17. Oktober 2017, statt. Gemäss Abfallreglement vom 7. Mai 1999 gelten Sperrgut (gebührenpflichtig): Metallisches, Altmaterial, grössere Nichteisen-Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Kunststoffobjekte und dergleichen; grössere leere Gebinde zum Beispiel Kessel. Das Höchstgewicht je Stück beträgt 30 kg. Dafür ist eine AVAG-Gebührenmarke (Sperrgut) anzubringen. Nicht mit Gebührenmarken versehenes Sperrgut wird stehen gelassen.

Pneus, Alteisen, Kühlschränke, Heizkessel usw. dürfen nicht in die Sperrgutabfuhr gegeben werden. Das Abfuhrgut ist bis 7.00 Uhr auf den üblichen Sammelplätzen bereitzustellen.

RegioBV Westamt


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