Ordentliche Gemeindeversammlung
04.02.2018 , SeftigenBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Montag, 27. November 2017, 20.00 Uhr, in der Aula
Traktanden
1. Finanzplan 2017–2022; Orientierung
2. Genehmigung Budget 2018, Festlegen der
Steueranlagen; Beschlussfassung
3. Änderung des Personalreglementes; Be
schlussfassung
4. Parzelle Nr. 1211 der Firma Telma AG (Ge
werbeland) – Verzicht auf die Ausübung des
Kaufrechts; Beschlussfassung
5. Abrechnung über den Verpflichtungskredit
für den Neubau der RAIFFEISEN-Sportanlage; Kenntnisnahme
6. Abrechnung über den Verpflichtungskredit
für die Sanierung des Feuerwehrgebäudes;
Kenntnisnahme
7. Verschiedenes und Orientierungen
Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird jeder Haushaltung zugestellt. Die Reglementsänderung (Traktandum Nr. 3) und der Kaufrechtsvertrag mit der Firma Telma AG (Traktandum Nr. 4) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Die Änderung des Personalreglementes kann auch auf der Homepage www.seftigen. ch/behörden-politik/gemeindeversammlung eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet einzureichen. Einer allfälligen Beschwerde sind Beweismittel beizulegen.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Im Anschluss an die Versammlung findet in der Aula ein Apéro statt, wozu alle freundlich eingeladen sind.
Der Gemeinderat
