Zonenplanänderung, Mitwirkungsverfahren

  29.03.2018 , Seftigen

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 eine Zonenplanänderung zur öffentlichen Mitwirkung. Es handelt sich dabei um die Einzonung der Parzelle Seftigen-Gbbl. Nr. 1008 an der Oberdorfstrasse im Gebiet Hohlenmatt. Es liegt ein Überbauungskonzept für 14 Wohneinheiten vor. Die Zonenplanänderung liegt 30 Tage, das heisst vom 23. März 2018 bis 23. April 2018, in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Sie kann ab 23. März 2018 auch auf der Homepage www.seftigen.ch eingesehen werden. Während der Mitwirkungsfrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen und Anregungen einreichen. Die Eingaben sind zu richten an: Gemeinderat, Postfach 56, 3662 Seftigen. Am Dienstag, 3. April 2018, 20.00 Uhr, Aula, findet eine Informationsveranstaltung statt, zu der jedermann freundlich eingeladen ist.

Der Gemeinderat


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