Ordentliche Gemeindeversammlung

  02.05.2018 , Seftigen

Montag, 4. Juni 2018, 20.00 Uhr, Aula
Traktanden
1. Jahresrechnung 2017; Genehmigung
2. Datenschutzbericht 2017; Kenntnisnahme
3. Wiederwahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Dauer vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020; Beschlussfassung
4. Wärmetechnische Dachgeschoss-Sanierung Altes Schulhaus – Gutheissung des erforderlichen Verpflichtungskredites von Fr. 360 000.–; Beschlussfassung
5. Verschiedenes und Orientierungen

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften sowie einem Auszug aus der Jahresrechnung 2017 (Traktandum Nr. 1) wird jeder Haushaltung zugestellt. Die Dorfzytig und die Jahresrechnung können zudem auf der Homepage www.seftigen.ch abgerufen werden. Exemplare der Jahresrechnung sind bei der Finanzverwaltung gratis erhältlich.

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet einzureichen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Im Anschluss an die Versammlung findet in der Aula ein Apéro statt, wozu alle freundlich eingeladen sind.

Der Gemeinderat


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