Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  25.10.2018 , Seftigen

Montag, 26. November 2018, 20.00 Uhr, in der Aula

Traktanden
1. Finanzplan 2018–2023; Orientierung
2. Budget 2019 und Festlegen der Steueranlagen; Beschlussfassung
3. Änderung der Gemeindeordnung; Beschlussfassung
4. Verschiedenes und Orientierungen

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird jeder Haushaltung zugestellt. Die Änderung der Gemeindeordnung (Traktandum Nr. 3) liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen zu den Traktanden können auch auf der Homepage www.seftigen.ch/behörden-politik/ gemeindeversammlung eingesehen werden.

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet einzureichen. Einer allfälligen Beschwerde sind Beweismittel beizulegen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Im Anschluss an die Versammlung findet in der Aula ein Apéro statt, wozu alle freundlich eingeladen sind.

Der Gemeinderat


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