Internet-Verordnung
29.11.2018 , SeftigenMit Beschluss vom 26. November 2018 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 9 Abs. 4 und Art. 47 Buchstabe f Gemeindeordnung, die Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen (Internet-Verordnung) erlassen und diese sogleich in Kraft gesetzt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde eingereicht werden. Einer allfälligen Beschwerde sind Beweismittel beizulegen. Die Verordnung kann auf der Website www.seftigen.ch/ reglemente abgerufen oder am Schalter der Gemeindeschreiberei gratis bezogen werden.
Der Gemeindeverwalter
