Öffentliche Auflage Überbauungsordnung Widerhub
06.02.2019 , SeftigenDer Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 60 des kant. Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung «Widerhub» zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst, vom 1. Februar bis 4. März 2019, in der Gemeindeschreiberei Seftigen zur Einsichtnahme auf. Die Dokumente können auch unter www.seftigen.ch/projekte/ überbauungsordnung-widerhub abgerufen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat, 3662 Seftigen.
Der Gemeinderat
