Abbrennen von Feuerwerksartikeln

  24.07.2019 , Seftigen

Das Abbrennen von Feuerwerksartikeln wie zum Beispiel Raketen, Zuckerstöcken, usw. birgt immer eine Brandgefahr in sich. Es ist deshalb stets grösste Vorsicht geboten. Zu Personen, Gebäuden, Wald, brennenden Stoffen usw. ist genügend Abstand einzuhalten und unbedingt die Windrichtung zu beachten. Der Umgang mit Feuer und Feuerwerksartikeln liegt in der Verantwortung eines jeden Einzelnen. Im Zweifelsfall ist auf das Abbrennen zu verzichten.

Achtung!
Das Abbrennen von Feuerwerksartikeln jeglicher Art ist auf dem Schulareal strikte untersagt.

Gemeinderat


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