Verkehrsmassnahmen

  01.08.2019 , Seftigen

Der Gemeinderat hat folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

Einfahrt verboten
Stützli, ab der Kreuzung Kappelen-/Bächelistrasse bis zur Dorfstrasse, verbotene Fahrtrichtung Nord-Süd.

Bächeli, ab der Seftigenstrasse bis zur Kreuzung Kappelen-/Stützlistrasse, verbotene Fahrtrichtung West-Ost, Velo gestattet.

Kappelen, ab der Schulstrasse bis zur Kreuzung Bächeli-/Stützlistrasse, verbotene Fahrtrichtung Ost-West, Velo gestattet.

Diese Verkehrsmassnahmen sind bis 31. Dezember 2022 befristet und wurden vom Tiefbauamt des Kantons Bern mit Zustimmungsverfügung vom 22. Juli 2019 genehmigt.

Gegen die vom Gemeinderat angeordneten Verkehrsmassnahmen kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde ist zu begründen, unter Nennung von Tatsachen und allfälligen
Beweismitteln.


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