Ordentliche Gemeindeversammlung

  30.10.2019 , Seftigen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Montag, 25. November 2019, 20.00 Uhr, Aula

Traktanden:
1. Finanzplan 2019–2024; Orientierung
2. Budget 2020 und Festlegen der Steueranlagen; Beschlussfassung
3. Änderung der Gemeindeordnung (Art. 47 Buchstabe g, ausserfamiliäre Kinderbetreuung); Beschlussfassung
4. Reglement für die Spezialfinanzierung «Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen»; Beschlussfassung
5. Verschiedenes und Orientierungen

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird jeder Haushaltung zugestellt. Die Änderung der Gemeindeordnung (Traktandum 3) und das Reglement «Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» (Traktandum 4) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen zu den Traktanden können auch auf der Homepage unter www. seftigen.ch/behörden-politik/gemeindeversammlung eingesehen werden.

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet einzureichen. Einer allfälligen Beschwerde sind Beweismittel beizulegen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Im Anschluss an die Versammlung findet in der Aula ein Apéro statt, zu welchem alle freundlich eingeladen sind.

Der Gemeinderat


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