Verordnungs-Änderungen

  18.12.2019 , Seftigen

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2019 folgende Verordnungen geändert:

– Verordnung über die Verwaltungsorganisation
– Verordnung über die Benützung der Schulanlage (neu Art. 13a «Handy»)

Die Verordnungsänderungen liegen in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und können unter www.seftigen.ch/Reglemente abgerufen werden. Gegen die Verordnungsänderungen kann innert 30 Tagen ab der erstmaligen Publikation Beschwerde eingereicht werden. Eine allfällige Beschwerde ist schriftlich und begründet, unter Nennung allfälliger Beweismittel, beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.

Der Gemeinderat


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